Spiel-Café in der Regelschule Wormstedt

Im vergangenen Jahr hatte sich der Förderverein „Schule in Wormstedt“ e.V. beim Förderprogramm des Spiel des Jahres e.V. beworben und tatsächlich gewonnen. Der Spiel des Jahres e.V. fördert seit nun mehr zehn Jahren Projekte, die sich zum Ziel gesetzt haben, die Stellung des Spiels als Kulturgut in der Gesellschaft zu stärken und ihm eine höhere Sichtbarkeit zu verschaffen.

Ganz ausdrücklich soll dem Spiel des Jahres e.V. an dieser Stelle noch einmal unser großer Dank gelten. Für das umfangreiche, tolle Spiele-Paket und für das großartige Engagement insgesamt. Die große Bedeutung des Spiels für alle Entwicklungsstufen kann gar nicht genug hervorgehoben werden.

Auf Grund der Renovierungsarbeiten in der Staatlichen Regelschule Wormstedt in den Sommerferien 2022 und dem damit verbundenen Aus- und Umräumen blieben die Spiele erst einmal in den Kartons. Doch mit Beginn des neuen Schuljahres sprach sich so langsam herum, dass die Gesellschaftsspiele für Klein und Groß nutzbar sind. ― Neben ersten kleinen UNO- und DOBBLE-Runden in den Pausen ergaben sich so auch regelmäßige Treffen der Spiele-AG.

Nachdem die Erkältungswelle im November und Dezember uns gezwungen hatte, dass Spiel-Café immer wieder zu verschieben, freuten wir uns nun umso mehr, dass dieses endlich stattfinden konnte. Ganz herzlich waren dazu Lehrer*innen, Kinder und Eltern, natürlich auch aus der Staatlichen Grundschule Wormstedt, eingeladen.

Bei strahlender Wintersonne vergnügten sich junge und alte Spieler*innen miteinander bei heißem Kaffee und leckerem Kuchen, der von den Schüler*innen der Klasse 9 angeboten wurde, um die Klassenkasse für die bevorstehende Klassenfahrt nach Dresden aufzubessern.

So sprichwörtlich „eingespielt“ war das Spiel-Café noch nicht. Warum auch? Irgendwie ist doch auch schön, wenn es immer noch Luft nach oben zum Wachsen und Entwickeln gibt. ― Fest steht aber: Das machen wir nochmal. Irgendwie anders, vielleicht bei wärmeren Wetter, aber auf jeden Fall nochmal.

Unbeauftragte Werbung: Aufgrund der aktuellen Rechtslage, die allein schon das Nennen und Verlinken von Marken, Personen und Orten als Werbung einstuft, kennzeichnen wir diesen Beitrag als unbeauftragte Werbung. Die von uns vorgestellten und verlinkten Marken, Personen und Orte wurden im Rahmen unserer redaktionellen Tätigkeit für diesen Blog ohne Gegenleistung frei gewählt.